Ableistung des Praktikums bei witterungsbedingtem Schulausfall in der Berufsfachschule Sozialassistent/in, der Fachschule Sozialpädagogik und der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
Wenn witterungsbedingt die Schule ausfällt, sind die Schülerinnen und Schüler, die an diesem Tag regulär einen Praxistag haben, nicht automatisch vom Praktikum befreit
Es liegt im Ermessen der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten, ob ein Erreichen der Praxisstelle für sie möglich ist oder nicht.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden zu Hause zu bleiben, müssen vor Arbeitsbeginn die Praxisstelle telefonisch informieren und den Fehltag nachholen.
Die Schüler-Unfallversicherung gilt auch dann, wenn witterungsbedingt die Schule ausfällt.