Schulordnung – Anlage 4

Download als PDF

Richtiges Verhalten bei Feueralarm

Jeder muss den Fluchtweg aus dem Raum kennen, in dem er sich gerade befindet. Der „Er­satzfluchtweg“ wird beim Probealarm normalerweise nicht eingeübt und nur dann benutzt, wenn der erste Fluchtweg nicht begehbar ist.

Alle Flure, Gänge und Treppen, die im Gefahrfall als Flucht- und Rettungswege dienen sol­len, sind von Gegenständen freizuhalten.

Menschenrettung geht immer vor Brandbekämpfung! Absoluten Vorrang hat immer die Räumung des Schulgebäudes!

Verhalten im Unterrichtsraum
Keine Schulsachen mitnehmen, kein umständliches und zeitraubendes Anziehen der Garde­robe. Raum geordnet und ruhig verlassen, grundsätzlich auch bei Klassenarbeiten / Prüfun­gen. Die Lehrkraft überzeugt sich, dass niemand zurückbleibt. Die Fenster sollten geschlos­sen werden, wenn dafür noch Zeit bleibt. Die Tür zum Klassenraum schließen, aber nicht ab­schlie­ßen.

Lerngruppen, die ohne Lehrkraft sind, schließen sich einer Nachbarklasse an und verlassen mit dieser das Schulgebäude.

Sportunterricht
Der Unterricht ist sofort abzubrechen, die Sporthalle muss zügig verlassen werden. Es wird weder geduscht noch sich umgezogen. Gemeinsam wird zum Sammelpunkt gegangen. Bei Regen oder Kälte im Ausgangsbereich auf weitere Anweisungen warten.

Beim Schwimmunterricht sofort das Wasser verlassen, nicht umkleiden und im Ausgangsbe­reich auf weitere Anweisungen warten.

Bei der Evakuierung nicht rennen und nicht bummeln!

Rauch oder andere Hindernisse
Ohne Panik zurück zum Ersatzfluchtweg. Sofern auch dieser nicht begehbar ist: Ins Klassen­zimmer zurück und am Fenster auf die Feuerwehr warten.

Für beeinträchtigte Personen muss vorgesorgt werden, z. B. durch Patenschaften von Mit­schülerinnen oder Mitschülern. Dies gilt auch für vorübergehend beeinträchtigte Personen.

Während des gesamten Alarms bleibt die Klasse / der Kurs zusammen

Am Sammelpunkt überprüft die Lehrkraft oder die Klassensprecherin / der Klassensprecher die Vollständigkeit. Sollten Schülerinnen oder Schüler fehlen, wird dies der Rettungsleitstelle umgehend gemeldet.

Ende des Alarms
Der Alarm ist erst dann beendet, wenn die Schulleitung dies bekannt gibt. Wenn das Alarm­signal verstummt, bedeutet dies keinesfalls, dass der Alarm bereits beendet ist.

Jeder Alarm muss ernst genommen werden, auch wenn er sich später als Fehlalarm heraus­stellen sollte.

Versehentliches Auslösen eines Fehlalarms
Nicht weglaufen! Es sind keine Konsequenzen zu befürchten!

Absichtliches Auslösen eines Fehlalarms
Kostenübernahme für den Feuerwehr- und ggf. auch für den Polizeieinsatz; eventuell auch Strafanzeige und Ordnungsmaßnahmen durch die Schule.

Quellen: DGUV Information 202-051 Januar 2019

Zurück zu den Einschulungsunterlagen