Schulordnung – Anlage 2

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Recht am eigenen Bild / Einwilligung zur Veröffentlichung von digitalen Medien (z. B. Bildern) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-) Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder Ähnliches in Betracht.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, Medien, auf denen Sie zu sehen sind, auf unserer Homepage, in unseren sozialen Medien und in den öffentlichen Medien zu publizieren. Die Fotos und ggf. Ihr Name können z. B. in den Medien der Region veröffentlicht werden.

Diese Einwilligung ist freiwillig, sie kann jederzeit widerrufen werden. Sollten Sie nicht einwilligen, entstehen Ihnen keine Nachteile. Bitte veröffentlichen Sie ebenfalls keine Bilder, Videos usw. aus dem schulischen Kontext ohne Einwilligung der entsprechenden Personen.

Bei Nichtzustimmung sind Sie verpflichtet, der Fotografin / dem Fotografen deutlich anzuzeigen, dass Sie nicht fotografiert werden möchten.

Da die Internetseiten und sozialen Medien frei erreichbar sind, können wir nicht ausschließen, dass die eingestellten Fotos von Dritten kopiert und / oder weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte durch unsere Schule erfolgt nicht ohne Ihre gesonderte Zustimmung. Grundsätzlich wird keine eindeutige Zuordnung Ihres Namens zu Ihrem Bild erfolgen, wenn diese vermeidbar ist.

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sorgt unser Datenschutzbeauftragter, den Sie unter datenschutzbeauftragter(@)bbs1emd.de erreichen können.

Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

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