Schulordnung – Anlage 7
Nutzungsordnung für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch Schülerinnen und Schüler
Präambel
Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere text-, bild- oder sprachgenerierender Systeme (z. B. ChatGPT, DeepL, Grammarly, DALL·E, etc.), nimmt zunehmend Einfluss auf schulisches Lernen und Arbeiten. Diese Nutzungsordnung regelt den verantwortungsvollen und transparenten Einsatz von KI-Technologien durch Schülerinnen und Schüler an den BBS I Emden.
1. Grundsätze der Nutzung
- Der Einsatz von KI-Systemen ist grundsätzlich erlaubt, sofern er transparent, verantwortungsvoll und regelkonform erfolgt.
- KI darf nicht verwendet werden, um Prüfungsleistungen oder Hausaufgaben als eigene Leistung auszugeben, wenn dies dem Sinn der Aufgabe widerspricht.
- Bei genehmigtem Einsatz von KI (z. B. zur Inspiration, Übersetzung, Textüberarbeitung) muss die Nutzung offengelegt werden.
2. Zulässiger Einsatz
KI darf unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
- Im Unterricht, wenn die Lehrkraft den Einsatz ausdrücklich erlaubt oder anleitet.
- Zur Vorbereitung auf den Unterricht (z. B. zum Nachschlagen, Formulieren von Fragen oder Zusammenfassen von Inhalten).
- Für Hausarbeiten oder Projekte, sofern die Nutzung dokumentiert wird (z. B. mit einem Hinweis: „Erstellt unter Nutzung von ChatGPT“).
- Zur Sprachunterstützung, z. B. bei Übersetzungen oder beim Schreiben in Fremdsprachen, mit entsprechender Kennzeichnung.
3. Unzulässiger Einsatz
KI darf nicht verwendet werden:
- Für Leistungsnachweise, Prüfungen, Klausuren, Tests oder Hausarbeiten, bei denen die Eigenleistung bewertet wird, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft.
- Zur Täuschung über die eigene Leistung (Plagiate, automatisiertes Abschreiben, etc.).
- Zur Erstellung, Verbreitung oder Nutzung von verbotenen Inhalten (z. B. Gewalt, Hassrede, Fake News).
- Wenn Datenschutz, Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
4. Transparenz- und Kennzeichnungspflicht
- Jede Nutzung von KI zur Erstellung von schulischen Leistungen (z. B. Texten, Bildern, Präsentationen) muss klar gekennzeichnet werden.
- Beispielhafte Formulierungen:
- „Dieser Text wurde mithilfe von ChatGPT erstellt.“
- „Die Übersetzung erfolgte durch DeepL.“
- Wird eine KI-Nutzung nicht offengelegt, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.
5. Datenschutz und Verantwortung
- Es dürfen keine personenbezogenen Daten (z. B. Namen von Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften) in KI-Systeme eingegeben werden.
- Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über die Datenschutzbestimmungen der von ihnen genutzten KI-Tools zu informieren.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für Inhalte, die außerhalb des schulischen Rahmens durch KI erstellt oder verbreitet werden.
6. Konsequenzen bei Verstößen
- Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können als Täuschungsversuch oder Verstoß gegen die Schulordnung gewertet werden.
- Mögliche Konsequenzen:
- Aberkennung der Leistung
- Pädagogische Maßnahmen
- Ordnungsmaßnahmen laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG)
7. Schlussbestimmungen
- Diese Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung in der Fassung vom 12.08.2025
- Die Schule behält sich vor, die Regelungen bei technischen oder rechtlichen Entwicklungen anzupassen
Diese Nutzungsordnung wurde mithilfe von ChatGPT am 06.08.2025 erstellt
gez. S. Noetzel, Schulleiterin