Schulordnung – Anlage 7

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Nutzungsordnung für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch Schülerinnen und Schüler

Präambel
Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere text-, bild- oder sprachgenerierender Systeme (z. B. ChatGPT, DeepL, Grammarly, DALL·E, etc.), nimmt zunehmend Einfluss auf schulisches Lernen und Arbeiten. Diese Nutzungsordnung regelt den verantwortungsvollen und transparenten Einsatz von KI-Technologien durch Schülerinnen und Schüler an den BBS I Emden.

1. Grundsätze der Nutzung

  • Der Einsatz von KI-Systemen ist grundsätzlich erlaubt, sofern er transparent, ver­antwortungsvoll und regelkonform erfolgt.
  • KI darf nicht verwendet werden, um Prüfungsleistungen oder Hausaufgaben als ei­gene Leistung auszugeben, wenn dies dem Sinn der Aufgabe widerspricht.
  • Bei genehmigtem Einsatz von KI (z. B. zur Inspiration, Übersetzung, Textüberarbei­tung) muss die Nutzung offengelegt werden.

2. Zulässiger Einsatz
KI darf unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  • Im Unterricht, wenn die Lehrkraft den Einsatz ausdrücklich erlaubt oder anleitet.
  • Zur Vorbereitung auf den Unterricht (z. B. zum Nachschlagen, Formulieren von Fragen oder Zusammenfassen von Inhalten).
  • Für Hausarbeiten oder Projekte, sofern die Nutzung dokumentiert wird (z. B. mit einem Hinweis: „Erstellt unter Nutzung von ChatGPT“).
  • Zur Sprachunterstützung, z. B. bei Übersetzungen oder beim Schreiben in Fremd­sprachen, mit entsprechender Kennzeichnung.

3. Unzulässiger Einsatz
KI darf nicht verwendet werden:

  • Für Leistungsnachweise, Prüfungen, Klausuren, Tests oder Hausarbeiten, bei denen die Eigenleistung bewertet wird, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft.
  • Zur Täuschung über die eigene Leistung (Plagiate, automatisiertes Abschreiben, etc.).
  • Zur Erstellung, Verbreitung oder Nutzung von verbotenen Inhalten (z. B. Gewalt, Hassrede, Fake News).
  • Wenn Datenschutz, Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

4. Transparenz- und Kennzeichnungspflicht

  • Jede Nutzung von KI zur Erstellung von schulischen Leistungen (z. B. Texten, Bil­dern, Präsentationen) muss klar gekennzeichnet werden.
  • Beispielhafte Formulierungen:
    • „Dieser Text wurde mithilfe von ChatGPT erstellt.“
    • „Die Übersetzung erfolgte durch DeepL.“
  • Wird eine KI-Nutzung nicht offengelegt, kann dies als Täuschungsversuch gewer­tet werden.

5. Datenschutz und Verantwortung

  • Es dürfen keine personenbezogenen Daten (z.  B. Namen von Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften) in KI-Systeme eingegeben werden.
  • Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über die Datenschutzbestimmun­gen der von ihnen genutzten KI-Tools zu informieren.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Inhalte, die außerhalb des schulischen Rahmens durch KI erstellt oder verbreitet werden.

6. Konsequenzen bei Verstößen

  • Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können als Täuschungsversuch oder Ver­stoß gegen die Schulordnung gewertet werden.
  • Mögliche Konsequenzen:
    • Aberkennung der Leistung
    • Pädagogische Maßnahmen
    • Ordnungsmaßnahmen laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG)

7. Schlussbestimmungen

  • Diese Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung in der Fassung vom 12.08.2025
  • Die Schule behält sich vor, die Regelungen bei technischen oder rechtlichen Entwick­lungen anzupassen

Diese Nutzungsordnung wurde mithilfe von ChatGPT am 06.08.2025 erstellt

gez. S. Noetzel, Schulleiterin

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